Immobilien

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist in aller Regel ein entscheidender Schritt im Leben – nicht nur finanziell, sondern auch persönlich durch die damit regelmäßig verbundenen Veränderungen der eigenen Lebenssituation. Eine derart bedeutende Angelegenheit bedarf einer ordentlichen Grundlage. Erfahren Sie nachstehend mehr zu den notariellen Aufgaben bei Immobilienverträgen sowie zur Abwicklung eines Kaufvertrages. Neben der Beurkundung von Immobilienkaufverträgen gehören zu den notariellen Leistungen etwa auch die Bestellung von Grundschulden oder Dienstbarkeiten, Tauschverträge über Immobilien, Aufteilungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie die Bestellung und der Erwerb von Erbbaurechten.

Die Mitwirkung eines Notars als neutrale Urkundsperson stellt sicher, dass Käufer und Verkäufer sachgemäß beraten sind und beide Parteien eine aufgeklärte, überlegte Entscheidung treffen. Wir informieren Sie über die Gestaltungsmöglichkeiten und klären sie unparteiisch und umfassend über etwaige Risiken sowie mögliche Alternativen auf. So wird sichergestellt, dass beide Seiten sich über den Inhalt des Vertrages im Klaren sind und die Interessen beider Seiten gewahrt bleiben. So werden insbesondere unerfahrene Parteien geschützt. Ausgehend von Ihren Wünschen und Zielvorstellungen erstellen wir den Entwurf Ihrer Urkunde und sorgen so dafür, dass der Vertrag auf individuell auf Ihre Situation passt und dieser rechtlich korrekt sowie eindeutig formuliert ist. Bereits bei der Vertragsgestaltung achten wir insbesondere darauf, dass die Vertragsparteien gegen ihren Willen keine ungesicherten Vorleistungen zu erbringen haben. Mit anderen Worten: Der Erwerber zahlt erst, wenn sein Eigentumserwerb hinreichend gesichert ist und der Veräußerer verliert sein Eigentum erst, wenn er den Kaufpreis erhalten hat.

Nach der Beurkundung veranlassen wir die für die Abwicklung notwendigen Schritte bzw. begleiten diese. Insbesondere leiten wir die Eintragung einer sog. Vormerkung im Grundbuch in die Wege, mit welcher das Grundstück für den Käufer „reserviert“ wird. Ferner überwachen wir das Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzungen und geben den Parteien Bescheid, sobald der Kaufpreis zu zahlen ist. Je nach Immobilie kann zudem die Einholung weiterer Dokumente notwendig sein (etwa von behördlichen Genehmigungen, Vorkaufsrechtszeugnissen oder Löschungsunterlagen der Bank), die wir ebenfalls für Sie einholen. 

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