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Das Gesetz sieht für besonders wichtige Angelegenheit die Mitwirkung eines Notars vor. Doch warum?

Notarinnen und Notare sind neutrale und unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes. In Bayern und weiteren Bundesländern mit einem sog. hauptberuflichen Notariat werden sie nach einem dreijährigen Anwärterdienst als Notarassessor von der Landesjustizverwaltung an einem bestimmten Amtssitz bestellt. Dabei achtet die Landesjustizverwaltung vor allem auf das Versorgungsbedürfnis der jeweiligen Region – und damit auf eine kurze Erreichbarkeit einer Notarin bzw. eines Notars. Bürgerinnen und Bürgern profitieren so flächendeckend und ortsnah von einer qualitativ hochwertigen Rechtsberatung.

Über eine rechtliche Beratung hinaus übernehmen Notare „im Hintergrund“ zahlreiche weitere Tätigkeiten. Nach einer Beurkundung kommunizieren Notare insbesondere mit Gerichten, Gemeinden, Finanzämtern, Behörden und Banken, um für die Beteiligten notwendige Erklärungen einzuholen oder erforderliche Eintragungen in staatlichen Registern wie dem Handelsregister, dem Grundbuch, dem Zentralen Testamentsregister oder dem Zentralen Vorsorgeregister herbeizuführen. Verträge werden dadurch nicht nur unkompliziert, sondern auch zeitnah und sicher abgewickelt. So können Sie beispielsweise rasch Ihre neue Wohnung beziehen, Ihre Mitmenschen bürokratiearm mit Ihrem Verein unterstützen oder mit dem neugegründeten Unternehmen mit Ihrer Geschäftsidee durchstarten.

Notarielle Urkunden gewährleisten zudem Rechtssicherheit und Rechtsfrieden. Die Urkunde wird verlesen, ihr Inhalt dadurch sorgfältig kontrolliert und der Wille der Beteiligten rechtlich einwandfrei festgehalten. Im Termin erläutern Notare die einzelnen Regelungen sowie ihre Auswirkungen, klären offene Fragen und passen die Urkunde so maßgeschneidert auf Ihre Situation an. Die in der Urkunde enthaltenen Erklärungen und Feststellungen sind aufgrund der umfassenden notariellen Prüfung mit einer besonderen Beweiswirkung versehen, die von anderen staatlichen Institutionen zu respektieren und beachten ist. Langwierige, kostspielige und ggf. nervenaufreibende Rechtsstreitigkeiten lassen sich so vermeiden. Kommt es ausnahmsweise doch zu einem Gerichtsverfahren, stehen die enthaltenen Erklärungen und Feststellungen für das Gericht aufgrund der besonderen Beweiswirkungen grundsätzlich verbindlich fest, wodurch eine aufwendige Sachverhaltsaufklärung regelmäßig entbehrlich ist und das Verfahren mitunter erheblich vereinfacht wird.

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