Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

Unfälle, Krankheiten oder andere Notsituationen können die persönliche Lebensführung ebenso plötzlich wie gravierend verändern. Im Alter kann es etwa dazu kommen, dass man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, sondern auf die Unterstützung anderer Personen angewiesen ist. Derartigen Situationen sollte nicht unvorbereitet begegnet werden. Denn selbst der Ehegatte kann in solchen Situationen nur sehr eingeschränkt für die betroffene Person handeln und entscheiden. So bezieht sich das gesetzliche Notvertretungsrecht des Ehegatten ausschließlich auf die Personensorge, nicht aber auf vermögensrechtliche Angelegenheiten.

Mit einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung können Sie sich entsprechend absichern. In der Vollmacht legen Sie nach Ihren Wünschen fest, wer für Sie Entscheidungen treffen soll, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Dadurch vermeiden Sie auch ein gerichtliches Betreuungsverfahren – und, dass ein vom Gericht bestellter, Ihnen ggf. unbekannter Betreuer Entscheidungen für Sie trifft. In einer Patientenverfügung können Sie der bevollmächtigten Person Weisungen erteilen, etwa ob und wie Sie im Krankheitsfall ärztlich behandelt werden möchten oder ob Sie in bestimmten Situationen einen Behandlungsabbruch wünschen. Bei Patientenverfügungen ist die Rücksprache mit einem Arzt oder einer Ärztin empfehlenswert. Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen können im Zentralen Vorsorgeregister registriert werden, damit Gerichte und Ärzte im Bedarfsfall unverzüglich informiert werden können.

Die zuvor beschriebenen Situationen sind vielfältig und kaum vorhersehbar. Daher sind Vorsorgevollmachten im Regelfall als umfassende Vollmacht ausgestaltet (sog. Generalvollmacht). Da sie dem Bevollmächtigten weitreichende Befugnisse einräumt, sollte sie unter Mitwirkung eines Notars errichtet werden. Denn dieser erläutert Ihnen nicht nur umfassend den Regelungsgehalt der Vollmacht, sondern auch etwaige Risiken sowie entsprechende Maßnahmen. Generell kommt einer notariellen Vorsorgevollmacht eine erhöhte Legitimationswirkung im Rechtsverkehr zu, da der Notar die Identität und Geschäftsfähigkeit der vollmachterteilenden Person prüft. Darüber hinaus ist eine notarielle Vorsorgevollmacht erforderlich, wenn diese auch im Grundbuch- oder Registerverkehr verwendet werden soll.

Downloads

Häufig gestellte Fragen | Unternehmen

Ihr Ansprechpartner für:

Downloads

Nehmen Sie Kontakt auf

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Mein Team und ich sind gerne für Sie da.

Nehmen Sie Kontakt auf

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Mein Team und ich sind gerne für Sie da.