Unternehmen & Vereine

Unternehmen

Die Gründung eines Unternehmens ist ein großer Schritt – den Sie nicht alleine gehen müssen. Besonders beliebt ist dabei die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Dies liegt zum einen daran, dass bei einer GmbH nur die Gesellschaft mit ihrem Vermögen haftet und – anders als bei der OHG, GbR oder KG – nicht die einzelnen Gesellschafter. Zum anderen bietet gerade die Rechtsform der GmbH zahlreiche Möglichkeiten, die Satzung nach Ihren individuellen Vorstellungen zu gestalten.

Bei einer Gründung stimmen wir in einem ersten Schritt die Satzung Ihrer GmbH ab – und damit gewissermaßen die Grundlage Ihres künftigen Unternehmens. Im Notartermin erfolgt dann die eigentliche Gründung durch die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages. Ab diesem Moment besteht die Gesellschaft im Gründungsstadium (sog. Vor-GmbH). Die Gesellschaft führt bereits die Firma der künftigen GmbH, jedoch mit dem klarstellenden Zusatz „in Gründung“. Die GmbH selbst entsteht erst mit der Eintragung im Handelsregister. Sobald das Geschäftskonto eröffnet und die festgelegte Stammeinlage eingezahlt worden ist, kann die Gesellschaft zum Handelsregister angemeldet werden. Die Handelsregisteranmeldung haben Sie dabei bereits bei der Gründung unterzeichnet, sodass ein weiterer Termin nicht notwendig ist. Sobald die Einzahlung der Stammeinlage nachgewiesen ist, veranlasse ich die Eintragung im Handelsregister. So ist dafür gesorgt, dass Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können.

Als Notar stehe ich Ihnen gerne zur Seite, nicht nur bei der Gründung, sondern auch im weiteren Lebenszyklus Ihres Unternehmens – ganz gleich, ob Satzungsänderung, Gesellschafter- bzw. Geschäftsführerwechsel, Umstrukturierung oder Unternehmensnachfolge. Als Notar berate ich Sie nicht nur ausführlich zu Ihrem Vorhaben.

Vereine

Bei Fragen rund um Ihre Vereinsregisteranmeldung sind wir ebenfalls gerne für Sie da. Um sicherzustellen, dass nur berechtigte Personen Eintragungen im Vereinsregister beantragen können, sieht das Gesetz – wie auch für Anmeldungen beispielsweise zum Handelsregister – eine notarielle Beglaubigung vor. Das hat den maßgeblichen Vorteil, dass sich der gesamte Rechtsverkehr auf die Eintragungen in das Register vertrauen darf. Sie sehen auf einen Blick insbesondere, dass der Verein tatsächlich existiert und wer vertretungsberechtigt ist.

Zusammen mit der Vereinsregisteranmeldung sind regelmäßig verschiedene Dokumente miteinzureichen. Welche das im Regelfall sind und was sonst noch zu beachten ist, finden Sie in den nachstehenden, nicht abschließenden Informationen. 

Downloads

Häufig gestellte Fragen | Unternehmen

Häufig gestellte Fragen | Vereine

Nehmen Sie Kontakt auf

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Mein Team und ich sind gerne für Sie da.