Notargebühren
Die Erhebung von Notargebühren ist durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gesetzlich geregelt. Notarinnen und Notare sind verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu erheben. Dadurch sind sie nicht nur bei jeder Notarin bzw. jedem Notar identisch, sondern auch sorgfältig austariert: Das Gebührensystem orientiert sich am Wert des Rechtsgeschäfts und ist insbesondere nicht vom Zeitaufwand abhängig. Nicht kostendeckende Amtstätigkeiten werden durch größere Geschäfte ausgeglichen. Indem das Gesetz auf den Geschäftswert und damit auf die Leistungsfähigkeit einer Person abstellt, ist das Gebührensystem besonders sozialverträglich. Denn notarielle Leistungen können so von jeder Person, unabhängig von Einkommens- und Vermögensverhältnissen, beansprucht werden. Vor allem aber können durch eine einvernehmliche Regelung kostspielige Gerichtsverfahren vermieden werden.
Übrigens: Die notarielle Beratung sowie die Entwurfserstellung sind in der Beurkundungsgebühr bereits enthalten – unabhängig von Komplexität und Zeitaufwand. Weitere Informationen finden Sie hier.
Bei Fragen zur voraussichtlichen Höhe der Notargebühren stehen Ihnen meine Mitarbeitenden und ich gerne zur Verfügung.
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